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Kunstsammlung Gurlitt: Kunstmuseum Bern setzt Rechtsvertretung ein

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Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern (KMB) hat beschlossen, zur Klärung der vielfältigen Fragen, die der Nachlass Gurlitt aufgibt, die Dienste der Anwaltskanzlei CMS von Erlach Poncet AG in Zürich und ihrer Partnerkanzleien in München, Berlin und Wien in Anspruch zu nehmen; für die Gesamtleitung verantwortlich ist Dr. Beat von Rechenberg. Insbesondere geht es darum, alle faktischen und rechtlichen Umstände zu prüfen, die mit dem Nachlass zusammenhängen. Dazu wird voraussichtlich die gesamte zur Verfügung stehende Frist von sechs Monaten ausgeschöpft werden müssen. Die Kontakte zu den in München und Berlin mit dem Geschäft befassten Behörden sind hergestellt. Ziel der laufenden Arbeiten ist es, eine verlässliche Grundlage zu schaffen für den Entscheid betreffend Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.








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