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Welchem Auktio

Welchem Auktionshaus kann ich meine Objekte anbieten und welches ist vertrauenswürdig?

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    30.12.2010
Welchem Auktio

Etliche Erben und Besitzer wertvoller Objekte sind nach dem großen Kunstfälscherskandal total verunsichert. Wo soll ich Objekte einliefern und bekomme ich auch mein Geld?

Diese berechtigte Frage ist tagtäglich im Kunsthandel zu hören.

Vorab sei gesagt, eine große Fassade sagt noch lange nichts über die Seriösität eines Auktionshauses. Zunächst sollte geprüft werden, ob es ein speziell tätiges Auktionshaus gerade für mein Objekt gibt. Wie lange besteht das Auktionshaus und wird dieses unter Umständen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer der Industrie- und Handelskammer geführt?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht.

Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation.

Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr.

Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht.

Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung begründet. BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO;

Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten.

Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung, (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt). Vereidigte Versteigerer werden von den Behörden überprüft und müssen sich fortbilden.

Die Erlaubnis ist nur auf fünf Jahre befristet und muss danach neu beantragt werden. Für die weitere Bestellung wird der Versteigerer vorab auf die Einhaltung sämtlicher Versteigerungsbestimmungen überprüft, erst dann wird eine weitere Erlaubnis erteilt. Weiter ist zu prüfen, ob das zur Versteigerung kommende Objekt durch einen speziellen Sachverständigen wegen der Echtheit zu prüfen wäre.

Auch hier gilt, immer einen vereidigten Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Der vereidigte Sachverständige haftet für das erstellte Gutachten. Wären die Gutachten in dem Kunstfälscherskandal von solchen Sachverständigen erstellt, ist die Haftungsfrage sehr schnell geklärt.

Jedes seriöse Auktionshaus rechnet spätestens nach der Bezahlung, das ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion, mit dem Einlieferer ab. Ob in Ihrer Nähe ein Auktionshaus von einem vereidigten Versteigerer geführt wird, sagt Ihnen die Industrie- und Handelskammer. Wenn Sie die Mindestanforderungen berücksichtigen, steht Ihnen ein Auktionserfolg nicht mehr im Wege.

Also viel Erfolg.


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