Zürich
Die Stiftung Sammlung E.G. Bührle kommt ans Kunsthaus Zürich
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Presse30.05.2012
In einem am 28. Mai 2012 rechtsgültig unterzeichneten Vertrag regeln die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Sammlung E.G. Bührle die langfristige Leihgabe von rund 190 Gemälden und Skulpturen an das Kunsthaus Zürich. Die international vielbeachtete Sammlung des Industriellen Emil Bührle (1890-1956) soll ab 2017 in der von David Chipperfield entworfenen Erweiterung des Kunsthaus Zürich ausgestellt werden. Es entsteht der bedeutendste Schwerpunkt von Malerei des französischen Impressionismus in Europa – ausserhalb von Paris.
Der neue Vertrag zwischen der Stiftung Sammlung E.G. Bührle und der ZürchEugène Delacroix
Stiftung Sammlung E.G. Bührle, Züricher Kunstgesellschaft ersetzt die im Februar 2006 verfasste Grundsatzvereinbarung und besiegelt die damals erklärte Absicht der Parteien, die Kunstwerke der Sammlung Bührle künftig in der Kunsthaus-Erweiterung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit Abschluss des Vorprojekts im Sommer 2011 war der Weg frei für die detaillierte Ausgestaltung der Kooperation zwischen der Stiftung Sammlung E.G. Bührle, die in Zürich mit einem derzeit nur eingeschränkt zugänglichen Privatmuseum beheimatetet ist, und dem Kunsthaus, das im Zentrum der Stadt durchschnittlich 300‘000 Besucher pro Jahr empfängt.
190 WERKE UND EIN KONTINUUM DER EPOCHEN
Die Kunsthaus-Erweiterung soll 2017 eröffnet werden. Das künstlerische Konzept sieht vor, die Werke der Sammlung Bührle an diejenigen der Klassischen Moderne anzulagern und dem Publikum ein Kontinuum der Epochen anzubieten. Dank der kürzlich erfolgten glücklichen Rückführung des Knaben mit der roten Weste von Paul Cézanne und eines Bildes von Edgar Degas umfasst die Sammlung Bührle wieder 166 Gemälde und 25 Skulpturen. Diese werden auf rund 1000 m2 in einem auf sie zugeschnittenen Raumgefüge dauerhaft präsentiert. Vorgesehen sind Oberlichtsäle im zweiten Stock mit besten Lichtverhältnissen, vor allem für die impressionistischen Meisterwerke. Durch die räumliche Anbindung der Sammlungen des Kunsthauses und der Stiftung, wird neben Paris das bedeutendste europäische Zentrum für französische Malerei des Impressionismus entstehen.
AUFWAND UND ERTRAG IM BUSINESSPLAN ENTHALTEN Das Kunsthaus verpflichtet sich, die Sammlung Bührle als Einheit permanent zu zeigen und sorgt für deren Sicherheit. Die Kosten für Unterhalt, Erhalt und Vermittlung sind im Businessplan der Kunstgesellschaft veranschlagt. Die Einnahmen aus Eintritten und aus dem Verkauf von Waren mit Motiven der Sammlung Bührle fallen dem Kunsthaus zu. Diese Berechnungen sind in den Subventionsanträgen enthalten, über die der Zürcher Gemeinderat – neben dem Beteiligungskredit an den Bauinvestitionen und einem Zuschuss an die Vorlaufkosten der Kunsthaus-Erweiterung – im Juni 2012 verhandeln wird.
ENTSCHEIDEND: DIE KUNSTHAUS-ERWEITERUNG
Die hochbedeutende Sammlung gelangt nur dann als Dauerleihgabe ans Kunsthaus, wenn die Zürcherinnen und Zürcher bei der Volksabstimmung Ende November «Ja» zum neuen Kunsthaus sagen. Die Stiftung müsste sonst im bestehenden Gebäude bleiben, dessen Lage am Stadtrand namentlich für durchreisende Touristen nicht ideal ist. Für das Kunsthaus Zürich geht es bei der Abstimmung für das Neue Kunsthaus um mehr als um die Bildung eines Schwerpunkts «Französische Malerei und Impressionismus» (der knapp 20 Prozent der Galeriefläche im erweiterten Kunsthaus ausmachen wird). Es geht um die Möglichkeit, zukünftig 20 statt bisher 10 Prozent der eigenen Sammlung zeigen zu können. Vordringliches Ziel ist eine anteilsmässig höhere Gewichtung der Kunst ab 1960 und eine dynamische, sich regelmässig ändernde Präsentation der Sammlung. Diesem Zweck dient auch die im April 2012 vereinbarte langfristige Kooperation zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Fondation Hubert Looser, die eine markante Stärkung des abstrakten Expressionismus, der Minimal Art und der Arte Povera im Dialog mit der Kunsthaus-Sammlung vorsieht. Kunsthistorische Schwergewichte (Alberto Giacometti, Cy Twombly) und Zürcher Bewegungen mit internationaler Ausstrahlung (Dada, Konkrete) sollen im bestehenden Gebäude wie in der Erweiterung mehr Raum erhalten. Die Schaffung zeitgemässer Bedingungen für temporäre Wechselausstellungen und neue Formen der Kunstvermittlung ist essentiell, um für internationale Kooperationspartner (Museen, Leihgeber, Mäzene) attraktiv zu bleiben und die gestiegenen Erwartungen eines sich diversifizierenden Publikums zu erfüllen. Die Entgegennahme von Schenkungen und die Kooperation mit Dauerleihgebern soll auch in Zukunft möglich sein.
PRIVATRECHTLICHER LANGFRISTIGER VERTRAG
Über die privatrechtlichen Details der Vereinbarung geben die Parteien keine Auskunft. Der Vertrag ist auf Dauer angelegt und eine Kündigung nur mit langjährigen Vorlaufzeiten möglich – erstmals per Ende 2034.
MODERNE FORTSETZUNG EINER MÄZENATISCHEN TRADITION
Für Zürich und die Kunstgesellschaft war die aktive Anteilnahme Emil Bührles am Geschick des Kunsthauses immer ein Gewinn. Geschenke wie die grossformatigen Seerosenbilder von Claude Monet oder das Höllentor von Auguste Rodin sind aus der Sammlung des ältesten Schweizer Sammlungs- und Ausstellungsinstituts nicht mehr wegzudenken. Und mit der Finanzierung des Ausstellungstraktes ermöglichte Emil Georg Bührle in den 1950er Jahren eine Plattform für einmalige Anlässe, wo sich Kunst und Publikum bis heute unmittelbar begegnen.
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