In vino veritas. Wein im alten Ägypten
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Ausstellung14.06.2019 - 12.01.2020
Gerne kaufte man in der Spätantike seinen Wein, noch bevor dieser überhaupt produziert worden war. Man bezahlte ihn im Vorhinein, die Auslieferung erfolgte dann nach der nächsten Ernte. Ein solches Geschäft benötigt natürlich Zuversicht, aber da Vertrauen nicht alles ist, sind die Details solcher Käufe penibel geregelt und auf Papyrus erhalten.
Pünktlich zur Ernte mussten Gefäße in ausreichender Menge vorhanden sein, denn bei einem Engpass konnte der Wein nicht abgefüllt werden und drohte zu verderben. Diese Befürchtung hat auch ein Schreiber in einem Papyrus zum Ausdruck gebracht, wo es heißt: „Wir haben keine Gefäße, wir verlieren den Wein!“
Auch für kleinere und größere Weinlieferungen waren natürlich Transport- und Lagerbehältnisse vonnöten. Dennoch konnte der Wein jederzeit kippen, wie die Kritik des Händlers Yazīd an Abū’Alī zeigt, in dessen Auftrag er unterwegs ist, um Wein auszuliefern und zu verkaufen. In diesem in Koptisch verfassten Brief aus dem 8. Jahrhundert n. Chr. heißt es: „Und wirklich, ich wundere mich über Dich, denn ich habe 40 mit Siegel versehene (Krüge) Wein, der zu Essig wurde, gefunden“. Yazīd schickt diese daher kurzerhand an Abū’Alī zurück.
Auch nach der arabischen Eroberung Ägyptens im 7. Jahrhundert wurde weiterhin Wein produziert und konsumiert, etwa in koptischen Klöstern. Der in der Ausstellung gezeigte arabische Papyrusbrief eines Mannes aus dem 9./10. Jahrhundert und die Antwort seines Vaters, in denen es um die Inspektion des mütterlichen Weingartens geht, zeigt, dass Wein unter der Herrschaft der Kalifen keineswegs aus dem Alltagsleben verschwunden war.
Höhepunkte der Ausstellung
Pachtvertrag eines Weingartens
Griechisch – Ägypten, 28. Aug. 624. n. Chr. – Papyrus
In diesem eindrucksvollen Beispiel einer spätantiken Vertragsurkunde pachtet der Weinbauer Aurelios Abraamios vom Ratsherrn Flavios Demetrios drei Aruren (ca. ein Hektar) Weinland aus dem Grundbesitz des Demetrios in der Nähe der Stadt Hermupolis, in der beide Vertragsparteien ihren Wohnsitz haben. Das Pachtverhältnis wird für drei Jahre geschlossen, wobei der Pächter ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Teil des Vertrages sind neben dem Weinland auch die auf dem Grundstück befindlichen Zwischenpflanzen (darunter Dattelpalmen) und das zum Weingarten gehörende Zubehör: Bewässerungseinrichtungen, Kelteranlage und ein Turm. Anstelle eines festen Pachtzinses schuldet der Pächter dem Verpächter den halben Ertrag des produzierten Weins sowie diverse, in Pachtverträgen übliche Sondergaben wie ein Ferkel, Käse, Brot und Rettichöl.
Textiles Medaillon mit Kelterszene
Textilbild – Ägypten, 4.–5. Jh. n. Chr. – Bastfaser (Leinen?); Wolle
Das kleine Medaillon (Orbiculus) ist ein Unikat sowohl hinsichtlich seiner Qualität in der technischen Ausführung als auch in der Ikonografie und zeigt den hohen Stand der Textilkunst. Zu sehen sind oben drei Männer, von denen einer die Weinmaische stampft und zwei andere die Gefäße für den Wein heranbringen. Im unteren Bildteil melkt eine weibliche Figur eine Ziege. Das kleine Format, aber auch die kunsthandwerkliche Gestaltung sprechen für die Verwendung als Zierstück, das an Schulter- oder Kniehöhe eines sorgfältig ausgeführten Gewandes angebracht war. Die Wirkerei wurde erst nach der Fertigstellung auf ein separat hergestelltes Grundgewebe aufgenäht. Verwendet wurde sehr fein gesponnenes Garn, verschiedene Farbtöne verschaffen den Figuren Plastizität.
Arbeitsvertrag mit einem Flötenspieler zur Unterhaltung bei der Weinlese
Griechisch – Hermupolis, 20. Dez. 321 n. Chr. – Papyrus
Der aus mehreren Papyri bekannte Aurelios Adelphios, Mitglied der städtischen Elite von Hermupolis, der als Grundbesitzer auch Weinbau betreibt, schließt in diesem Text einen Arbeitsvertrag mit einem Unterhaltungskünstler: Der Flötenspieler verpflichtet sich, bei der kommenden Weinlese die Kelterer und andere Erntearbeiter mit seinem Flötenspiel zu unterhalten und dies verlässlich bis zum Ende der Ernte zu tun. Die Untermalung der Weinlese durch Musik sowie die Taktvorgabe für die Traubentreter durch einen Musikanten begegnen uns in zahlreichen antiken Darstellungen.
Weinlieferungskauf über mehr als 8.000 Liter Wein
Griechisch – Herakleopolites, 11. September 546 oder 561 n. Chr. – Papyrus
Dieser Papyrus ist eines der wenigen erhaltenen Beispiele für einen Weinlieferungskauf aus dem Bezirk Herakleopolites. Aurelius Apollos bestätigt darin Flavius Pseei den Erhalt des Kaufpreises für die Lieferung von 2.500 Dipla Wein (rd. 8.190 Liter). Dies ist mit Abstand die größte in spätantiken Lieferungskäufen bezeugte Weinmenge überhaupt! Wofür so viel Wein benötigt wurde, ist leider nicht angeführt. Die einzelnen Bezirke verwendeten standardisierte, aber unterschiedliche Vertragsbedingungen. Die Garantiedauer im Herakleopolites ist etwa neun Monate, also drei Monate länger als in anderen Landesteilen. Auch muss der Käufer im Herakleopolites explizit neue Weingefäße stellen und dem Käufer wird der Zugriff auf das gesamte Vermögen des Verkäufers eingeräumt. Wegen der hohen Weinmenge wurde anscheinend besonders viel Wert auf die Absicherung des Käuferinteresses gelegt.
Geschäft mit zwei Winzerinnen
Griechisch – Arsinoiton Polis, 6. Jh. n. Chr. – Papyrus
Die Schwestern Anna und Tgothis bestätigen an einem 15. oder 16. Februar einer dritten Person, dass sie im kommenden Juli/August wohlschmeckenden Weinmost im richtigen Maße übergeben werden. Sollte der Wein bis Dezember/ Jänner aber zu Essig geworden sein, werden sie ihn ersetzen. Im griechischen Text fehlt das Wort für Preis. Daher ist unklar, ob es sich um ein Weindarlehen oder einen Weinlieferungskauf handelt; die erhaltene Garantieklausel spricht jedoch eher für den Kauf.
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