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Kunstsammlung Gurlitt

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Kunstsammlung Gurlitt: Abklärungen seitens des Kunstmuseums Bern sind im Gange

Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern hat sich am 26. Mai 2014 im Rahmen einer Sondersitzung erstmals mit der Situation befasst, die dadurch entstanden ist, dass Herr Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt hat. Das Testament wurde dem Kunstmuseum Bern noch nicht eröffnet; ab dem Zeitpunkt der Eröffnung läuft eine Frist von sechs Monaten, innerhalb deren über die Annahme der Erbschaft entschieden werden muss. Diese Zeit soll genutzt werden zur Beschaffung möglichst vieler relevanter Fakten und Einsichten.

So liegt bisher noch kein Inventar vor, und die Kunstsammlung konnte noch nicht besichtigt werden. Anlässlich eines Besuchs des Präsidenten und des Direktors in München sind Kontakte mit den dortigen Behörden hergestellt worden. Die politischen Behörden in der Schweiz werden regelmässig auf dem Laufenden gehalten.

Es wurde beschlossen, einen Rechtsbeistand beizuziehen; dessen Name soll nach seiner definitiven Verpflichtung bekannt gegeben werden.

Das Kunstmuseum Bern wird die Medien bei Vorliegen allfälliger neuer Gegebenheiten informieren, frühestens Anfang Juli.








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