Denkmalpflege
Deutschen Handwerks prämieren Profiarbeit in der Denkmalpflege
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Presse11.03.2014
Im Jahr 2014 loben die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Zentralverband des Deutschen Handwerks den "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege" in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hessen aus. Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Leistungen in Höhe von 2.500 bis 7.500 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden für ihre Leistungen an historischen Bauten mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.
Die Ausschreibung des Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, der Architektenkammer sowie der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern. Der Preis wurde in Mecklenburg-Vorpommern bereits 2005, 1999 und 1994 ausgelobt.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei den Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Eigentümer von Denkmalen sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Andererseits soll der Preis das Handwerk auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.
Die "Allgemeinen Vergaberichtlinien" und das Anmeldeformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder können unter der Rubrik "Presse" auf der Homepage der DSD (denkmalschutz.de) heruntergeladen werden. Vorschläge und Bewerbungen aus Mecklenburg-Vorpommern werden von Handwerksbetrieben, Architekten, Denkmalpflegern sowie den privaten Bauherren bis zum 13. Juni 2014 an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, erbeten.
Bonn, den 10. März 2014/Schi