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Sammlung Gurlitt

Kunstmuseum Bern begrüsst den Entscheid des Münchner Nachlassgerichts

Sammlung Gurlitt

Das Kunstmuseum Bern nimmt den Entscheid des Nachlassgerichts München vom 24. März 2015, wonach das Testament von Cornelius Gurlitt vom 9. Januar 2014 gültig ist, mit Befriedigung zur Kenntnis. Wie bereits anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 betont, ist das Museum bereit, sich der Verantwortung zu stellen, die mit der Annahme der Erbschaft verbunden ist. Insbesondere will das Kunstmuseum Bern zu einer umfassenden Erforschung der Sammlung und zu raschen Restitutionen beitragen.
Im Sinne der vom Kunstmuseum Bern angestrebten grösstmöglichen Transparenz wurden umgehend nach Annahme der Erbschaft die Listen Schwabinger Fund und Salzburger Fund sowie die Geschäftsbücher veröffentlicht.

In der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 ist ausdrücklich statuiert, dass das Kunstmuseum Bern keine Werke übernehmen wird, die nicht frei von Verdacht auf Raubkunst sind.
Das Kunstmuseum Bern weist darauf hin, dass sich bis zum Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat an der derzeitigen Situation nichts ändert. Das heisst, dass das Kunstmuseum nach wie vor nicht über die Erbschaft verfügen kann bzw. dass die Nachlasspflegschaft andauert. Ebenso blockiert bleibt die Einsetzung einer Forschungsstelle, welche die Arbeiten der Taskforce unterstützen soll. Das Kunstmuseum Bern gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die zum Nachteil sämtlicher Arbeiten herrschende Unsicherheit bald beendet sein wird.








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    Aussenansicht Kunstmuseum Bern
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