Geschädigte Glasmalerei > Restaurierung
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Es geht darum, dass es bei einer
anstehenden Restaurierung ebenso
den eigentlichen Sachverhalt
aufmerksam zu klären gilt.
Subjektive Einflussnahmen von
Historiker:innen, können niemals
als unumstösslich gelten oder
als einzig gültige Interpretation
deklariert verbleiben. Insbesondere
dann, falls bereits vorher, am
betreffenden Objekt unzulängliche
oder falsch verstandene Reparaturen
ausgeführt wurden. Solche Fehleingriffe
werden vielfach von Historiker:innen,
als epochale Momenterscheinung in der
Entwicklungsgeschichte der Glasmalerei
verteidigt. Das heisst, man solle
solch Fehleingriffe als Zeitdokument
belassen und gewissermassen würdigen.
Andererseits wird dabei vergessen, dass
somit das Urheberrecht des ursprünglichen
Glasmalers ignoriert verbliebe.
Sobald durch Unkenntnis der Materie
oder durch Zufälligkeit an einer
bestehenden Glasmalerei, wegen eines
Eingriffes daran etwas verfremdet wird,
erwartet die Original-Glasmalerei eine
entsprechende Korrekturvornahme, damit
die Lesbarkeit eines Bildes, sich
wiederum unverfälscht interpretieren
und repräsentieren kann!
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Schon wieder!
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