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Richtigstellung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vom 28. Juni 2016 zum Artikel „Münchner Raubkunst-Basar“

Süddeutsche Zeitung

Quellen zu Heinrich Hoffmanns Vermögensentzug befinden sich im Staatsarchiv München und Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie im Bundesarchiv in Koblenz.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind bemüht, diese wichtige Aufarbeitung der eigenen Geschichte, die auch die Geschichte des Freistaats und der Bundesrepublik Deutschland ist, weiterhin so transparent wie möglich zu gestalten. Mehrfach wurden in der Vergangenheit Pressemitteilungen mit Teilergebnissen herausgegeben (2014); in Vorträgen und Aufsätzen wurde das Projekt in der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Auch die Medien haben das Thema der sogenannten Überweisungen aus Staatsbesitz mehr als einmal aufgegriffen (Der Spiegel, 27.1. 2013, Artikel von Steffen Winter; Bayerisches Fernsehen, Sendung von Julia von Schwerin im Januar 2014 („Der Institutsspaziergang“); Bayrisches Fernsehen Sendung von Michael Bauer im Februar 2014 zu Spitzweg). Gemeinsam mit Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen auch 2014 zu einem Pressegespräch zu diesem Thema eingeladen.

Bereits im Juli 2011 hat die Commission for Looted Art, vertreten durch Anne Webber, von den Staatsgemäldesammlungen und dem Staatsministerium alle Unterlagen zum 1962 vom Finanzministerium genehmigten Verkauf der Gemälde an Henriette von Hoffmann-Schirach, die sich bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befinden, erhalten. Weitere Informationen zum Vorbesitzer oder späteren Eigentümern nach Heinrich Hoffmann/Henriette Hoffmann-Schirach sind in den Unterlagen im Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nicht vorhanden.

Seit der Washingtoner Konferenz von 1998, an der die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen als einziges deutsches Museum mit einer Vertreterin teilnahmen, betreiben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Provenienzforschung.

Es ist erklärte Absicht des zuständigen Ministeriums und der Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, unrechtmäßig entzogenes Eigentum an die Eigentümer bzw. deren Nacherben zu restituieren bzw. im Geiste der Washingtoner Prinzipien faire und gerechte Lösungen zu finden. Die Staatsgemäldesammlungen untersuchen proaktiv alle Gemälde und Skulpturen, die nach 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind. Dabei handelt es sich um die vorhandenen Bestände der drei Pinakotheken, der Schack-Galerie und der zwölf Zweiggalerien. Daran wird derzeit mit vier aus staatlichen Mitteln finanzierten Mitarbeitern in einem eigenen Referat für Provenienzforschung geforscht.

Generaldirektor Dr. Bernhard Maaz gehört zu der Generation von Kunsthistorikern, die zu den entschiedenen Befürwortern der Washingtoner Erklärung gehören. Bereits an seinen vorherigen Dienstorten Berlin und Dresden hat er sich mit größtem persönlichem Engagement für Restitutionen an Opfer des NS eingesetzt.

Provenienzforschung ist eine langwierige Arbeit, sie erfordert fachliche Qualifikation und größte Sorgfalt, da die Ergebnisse belastbar sein müssen. Für die Arbeit der Provenienzforscher im Haus ist der uneingeschränkte Zugang zu den Archivalien essentiell. Die Archivalien der Staatsgemäldesammlungen sind auf Anfrage und nach Terminvereinbarung selbstverständlich für Erben, Erbenvertreter und externe Forscher einsehbar. Unter anderem hat Jonathan Petropoulos für seine im Jahr 2000 erschienene Publikation „The Faustian Bargain“ hier im Haus arbeiten können; viele andere folgten nachweislich nach. Auch Catrin Lorch und Jörg Häntzschel, den Autoren des SZ-Artikels, wurde das gewünschte Material vollumfänglich vorgelegt, andernfalls wäre der Artikel kaum möglich gewesen.

Die Behauptung, die Archivalien der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seien nicht zugänglich oder der Zugang würde verweigert, ist falsch.

Seit 1998 erfolgten 12 Restitutionen aus 8 Sammlungen, oftmals dank proaktiver Recherche der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, wie in den Fällen August Liebmann Mayer oder Julius Kien und im Fall Michael Berolzheimer, dem mit Unterstützung der Staatsgemäldesammlungen ein Münchner Rechercheteam zusammengestellt wurde. Es ist erklärte Absicht des zuständigen Ministeriums und der Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, unrechtmäßig entzogenes Eigentum an die Eigentümer bzw. deren Nacherben zu restituieren bzw. im Geiste der Washingtoner Prinzipien faire und gerechte Lösungen zu finden.

Die Behauptung, die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen würden Restitutionen verhindern, ist falsch.








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